Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

HGB § 839

HGB § 839

[ Auszug: Ist die Einleitung des Verfahrens ohne Verschulden des Versicherten unterblieben, so kann er den Versicherer wegen des ganzen Schadens nach Maßgabe des Versic ... ]